Einreichungsbedingungen 2015

19.06.2014

Einreichungsbedingungen 2015

Open Call for Works for transmediale 2015

Der Einsendeschluss unseres Call for Works ist abgelaufen. Vielen Dank für all eure Einreichungen!
Keine Demo-Versionen – nur fertiggestellte Arbeiten!

Open Call for Works for transmediale 2015

Der Einsendeschluss unseres Call for Works ist abgelaufen. Vielen Dank für all eure Einreichungen!

 

Keine Demo-Versionen - nur fertiggestellte Arbeiten!

 

AUSWAHL

Die Auswertung durch das Programmteam (dem künstlerischen Direktor der transmediale, den Gastkuratoren sowie den Programm-Manager) erfordert eine gute Dokumentation der eingereichten Arbeiten. Sofern es zweckmäßig ist, sollen diejenigen Aspekte einer Arbeit beschrieben werden, die von der Jury besonders berücksichtigt werden sollen. Vorschau-Videos und Audiomaterial sollte online verfügbar sein, sei es auf der Homepage des Künstlers selbst oder eingebettet in eine entsprechende Datenplattform. Ergänzendes Bildmaterial und Dokumente (nur als PDF) können bis zu einer Gesamtgröße von 5 MB pro Einreichung hochgeladen werden. Zusätzliches Begleitmaterial kann in Ausnahmen per Post gesendet werden, sofern es für die Projektvorschau notwendig ist, nicht aber an der Stelle der Online-Bewerbung selbst. Akzeptierte Trägermedien sind DVD, CDROM, USB oder gedruckte Publikationen. In diesem Fall bitte einen Ausdruck der Bestätigungs-E-Mail der Online-Einreichung beilegen. Versandkosten werden vom Sender getragen. Begleitmaterial wird nicht zurückgeschickt, bitte nur Kopien schicken. Es werden keinerlei Gebühren (weder für Einreichung noch für Teilnahme am Call selbst) erhoben. Unvollständige oder verspätete Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung über eine Teilnahme am Festivalprogramm kann bis November 2014 andauern.

 

VERSICHERUNG

Das eingereichte Material ist nicht versichert. Sollte eine Arbeit durch das Verschulden der transmediale beschädigt oder zerstört werden, wird nur den Materialwert erstattet.

 

ZOLLINHALTSERKLÄRUNG

Die transmediale nimmt ausschließlich Pakete an, deren Zollinhaltserklärung vollständig und korrekt ausgefüllt ist. Pakete, die außerhalb der Europäischen Union abgefertigt werden, müssen neben der Angabe des Inhalts mit folgendem Vermerk versehen werden: „NICHT FÜR DEN HANDEL BESTIMMT – TEMPORÄRE LEIHGABE FÜR FESTIVAL - WERT = 0“

 

FESTIVALTEILNAHME

Ausgewählte Projekte werden zur Teilnahme am Festivalprogramm eingeladen. Falls erforderlich werden Reisekosten nach Berlin sowie Unterkunft für die Künstler / Projekte übernommen. Weitere Bedingungen für die Festivalteilnahme werden unmittelbar mit den TeilnehmerInnen besprochen. Bei Künstlergruppen oder in Fällen weiterer Unterstützung müssen zusätzliche Fördergelder beantragt werden. Weitere Unterstützung von Seiten der transmediale kann in Sonderfällen gewährt werden und muss von Fall zu Fall durch die künstlerische Leitung entschieden werden.

 

SPRACHE

Alle eingereichten Arbeiten müssen in deutscher oder englischer Version vorliegen oder mit Untertiteln in den genannten Sprachen versehen sein. Arbeiten in einer dritten Sprache müssen mit einem deutschen oder englischen Begleittext eingereicht werden.

 

VERÖFFENTLICHUNG

Mit der Einreichung des Werks erklärt sich der Bewerber automatisch damit einverstanden, dass das Werk auf dem Festival präsentiert werden kann. Die Einreichung bestätigt außerdem, dass der Bewerber das Einverständnis für eine Festivalteilnahme von Dritten hat, die an der Produktion beteiligt waren.

 

Falls der Bewerber ausgewählt wird, muss er ein druckbares (Stand-)Bild (frei von Rechten Dritter) und ein Foto des Künstlers mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi (Format: JPG oder TIF), eine kurze Biographie sowie eine Synopsis des Werks für Promotions- und Pressezwecke bereitstellen. Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass diese Texte und Bilder, die er der transmediale zur Verfügung gestellt hat, in den Festivalpublikationen und auf der Webseite öffentlich gemacht sowie an Dritte im Rahmen der Festivalkommunikation, zum Beispiel bei Presseanfragen, weitergegeben werden dürfen. 

 

ARCHIVIERUNG

Mit der Einreichung der Arbeit oder des Projekts erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass das Material über die Dauer des jeweiligen Festivaljahres hinaus dem Archiv der transmediale zugeführt wird und die transmediale es für archivarische Zwecke weiter verwenden darf. Dies beinhaltet die Zugänglichkeit des Materials auf der transmediale Website (Thumbnails, Link zu größeren digitalen Reproduktionen, digitale Metadaten) für die Suche, Ansicht, Abruf und Anzeige. Alle Rechte des Kunstwerks und der Fotos bleiben beim Künstler, wenn nicht anders angegeben. Konkrete Rechte, unter denen Reproduktionen für das Archiv verwendet werden dürfen, können vertraglich festgehalten werden.

 

Falls das Werk während des Festivals präsentiert wird, ist die transmediale die dazu ermächtigt, das Werk während der Präsentation zu dokumentieren, diese Dokumentation zu archivieren und für archivarische Zwecke aufzubewahren und zu zeigen. Die Dokumentation kann in Form von Fotos, Audioaufnahmen, audio-visuellen Aufnahmen oder interaktiven Formaten (z.B. Nachahmungen) erfolgen. Falls die Dokumentation Fotos des Künstlers selbst beinhaltet, werden diese auch als für archivarische Zwecke zugelassen angenommen.

 

Kontakt

transmediale — festival for art and digital culture
Klosterstraße 68, D-10179 Berlin, Germany
tel +49 (0)30 24 749 761, fax +49 (0)30 24 749 763
call[at]transmediale.de
transmediale.de

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